{PROJECT} ./template/home.de.ini {MENU} 00.02.06 {TITLE} !FT!FF Menschenrechte oder rechtsfreie Räume? Zur {CONTENT} !FT!FF Menschenrechte oder rechtsfreie Räume? Zur Sammelvorführung von chinesischen Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz. !NN!LZ !FT Bekanntlich gilt China als ein Land, in dem Menschenrechte immer noch missachtet werden. Ein Bericht des Magazins "Ländersache" (SWR) befasste sich am 28. August mit der ungewöhnlichen Frage: Gelten die Menschenrechte hierzulande und auch in Rheinland-Pfalz?!LZ !FT Anlass für den Bericht war eine "Sammelvorführung" in der Clearingstelle für Flugabschiebungen hier in Trier. Bei Sammelvorführungen werden abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber vorgeführt, die nicht abgeschoben werden können. Dabei arbeiten deutsche und ausländische Behörden nach einem (bisher geheim gehaltenen) Abkommen zusammen.!LZ !FT Als im August eine verängstigte Chinesin zu ihrem Termin begleitet werden wollte, wurde dies von der Ausländerbehörde abgelehnt. Es handele sich nunmehr um "chinesisches Hoheitsgebiet". Ein weiterer Flüchtling berichtete später, er sei von chinesischen Personen "getreten" und in einen Keller gebracht worden. In der Kellertür habe ein deutscher Polizist gestanden. Auch andere Flüchtlinge berichteten, dass sie bedroht worden seien. Aufgrund der gravierenden Vorwürfe wurde der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte informiert und "Pro Asyl" eingeschaltet. !LZ !FT Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat gegenüber dem SWR mitgeteilt, aufgrund des Abkommens seien deutsche Behörden für die Vernehmung gar nicht zuständig gewesen, sondern die Chinesen. Für das Bundesministerium des Inneren waren dagegen deutsche Behörden zuständig. Der heikle Fall sorgte auch im Innenausschuss des Mainzer Landtags für Wirbel, wo der Innenminister den Abgeordneten Friedel Grützmacher und Reiner Marz zu dem Abkommen keine Auskünfte geben konnte oder wollte. Noch ist der Fall also nicht abgeschlossen.!LZ !FT Er zeigt, wie wichtig eine Kontrolle der Behörden durch engagierte Trierer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist. Auch die LAG Demokratie und Recht hat sich dabei eingebracht. Zum anderen ist die parlamentarische Kontrolle durch die Fraktion sehr wichtig. Ein als ein geheim eingestuftes Memorandum darf hier keinen rechtsfreien Raum herstellen, schon gar nicht in Trier. Das Grundgesetz enthält dazu in Art. 19 Abs. 4 die Garantie des Rechtsschutzes bereit, für jedermann.!LZ !FT Michael Rahe Sprecher LAG Demokratie und Recht im Rundbrief "Die Treverer", November 2003 !LZ!LZ !ZURUECK("./themen06.htm")